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Aufnahmekriterium: 18 Jahre Mindestalter bei Vereinbeitritt

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Der Tuiflverein Reutte besteht aus einem Vorstand, welcher ausschließlich mit natürlichen Personen besetzt ist und der alle 2 Jahre neu gewählt wird. Ab einer Vereinsmitgliedschaft von mindestens 2 aufeinanderfolgenden Jahren kann sich jedes Mitglied für die Vorstandswahlen aufstellen lassen, welche schriftlich und demokratisch gewählt werden, wobei allen Wahlstimmen der gleiche Wert eingeräumt wird.
Jedes Vereinsmitglied muss eine Mindestanwesenheit an beigewohnten Sitzungen aufweisen können. Die Mitgliedsversammlungen stehen jedem Mitglied stets offen. Die Referenz richtet sich nach der Gesamtanzahl der Sitzungen in einem Jahr.
Sollte es zu internen Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern kommen, so wird der Vorstand sofort mit einem vermittelnden und klärenden Gespräch der beiden Parteien interagieren. Hierbei wird versucht, die Differenzen zu eliminieren bzw. auf ein Minimum zu reduzieren, sodass sich die Disharmonie nicht auf das restliche Vereinsleben auswirkt.
Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für gesetzliche Übertritte, welche Rechtsfolgen mit sich ziehen. Gleichsam kommt der Tuiflverein Reutte nicht für einen Schadenersatz auf, welcher durch Vereinsmitglieder verursacht wurde.
Der ausgeschriebene Mitgliedsbeitrag ist alljährlich, innerhalb von 4 Wochen zu zahlen. Bei Missachtung kann der Vorstand einen Vereinsausschluss verhängen.
Jedes Mitglied hat ein ordnungsgemäßes und angepasstes Verhalten bei Veranstaltungen und Ausflügen an den Tag zu legen und sich bei Gastauftritten an die Regeln anderer Veranstalter zu halten.
Übermäßiger Alkoholgenuss während einer Veranstaltung wird vom Verein nicht geduldet. Bei schweren Verstößen steht es dem Vorstand ebenfalls frei, einen Vereinsausschluss zu verhängen. Die Einschätzung über den Schweregrad der Alkoholisierung bzw. des unduldsamen Verhaltens, obliegt einzig dem Vorstand des Tuiflverein Reutte.
Es gilt nun innerhalb des Tuiflverein Reutte: 1 Jahr Probezeit nach Vereinseintritt > engagiertes Einbringen in das Vereinsleben. Nach der Probezeit hat das neue Mitglied erst Anspruch auf eine Vereinsjacke.
Des Weiteren wird nach Probezeit über den endgültigen Vereinseintritt von Seiten des Vorstandes entschieden.
Jede Teilnahme an Exkursionen, Gastaufritten etc. ist unverbindlich und erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Entscheidungen und Beschlüsse des Vorstandes sind nach besten Willen und Gewissen umzusetzen. Endgültige und umfangreiche Beschlüsse, welche als strategische Entscheidungen anzusehen sind, werden von Seiten des Vorstandes besiegelt. Jedes Mitglied hat ein demokratisches Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht bei Sitzungen etc. Abstimmungen werden in Form von Handabstimmungen per Akklamation ausgeübt.
Jedes Vereinsmitglied kann durch eine einseitige Erklärung jederzeit vom Tuiflverein Reutte aussteigen. Bei Vereinsaustritt sind die Vereinsjacke und alle vom Tuiflverein Reutte geliehenen Gegenstände wie Werkzeuge, Baranlagen usw. zu retournieren.
Diese hier angeführte Satzung ist verbindlich und gilt uneingeschränkt für jedes Mitglied des Tuiflverein Reutte.